Schnell kann man Opfer eines Verkehrsunfalls sein, so dass etliche Fragen zu beantworten sind. Zunächst ist die Haftung zu klären. Bei eigenem Verschulden muss der KFZ-Versicherer informiert werden, bei Fremdverschulden stellt sich die Frage, in welchem Umfang Schadensersatz gefordert werden kann. Hierbei ist oft auch zu entscheiden, ob repariert oder ein neues Fahrzeug angeschafft wird.
Bei Teilverschulden bietet sich oft die Möglichkeit, Ansprüche sowohl gegenüber dem gegnerischen Versicherer auch gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung geltend zu machen.
Da Versicherer stets bemüht sind, ihre Belastung möglichst gering zu halten, sind zur Durchsetzung aller Ansprüche und zur Vermeidung von manchmal teuren Fehlern, regelmäßig Spezialkenntnisse erforderlich. Sie sollten daher frühzeitig die Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Mauer hat mehr als 35 Jahre Berufserfahrung und ist seit mehreren Jahren Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht. Daher ist er in der Lage, Ihnen bei der Beantwortung sämtlicher, nach einem Unfall aufkommender Fragen kompetent zu helfen.
Für Autohäuser und Werkstätten:
Zu Ihrem Service gehört es häufig, Unfallgeschädigten bei der Abwicklung ihrer Ansprüche Hilfestellung zu leisten. Der insoweit erforderliche Schriftverkehr bindet Ressourcen und erfordert zur Vermeidung der eigenen Haftung sachkundiges Personal. Rechtsanwalt Mauer bietet Ihnen an, die gesamte Unfallabwicklung zu übernehmen und damit dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kunde alle seine Ansprüche durchsetzt, Sie die Beträge für Reparatur, Mietwagen oder Fahrzeugerwerb schnellstmöglich erhalten. Letztlich ergibt sich damit ein Vorteil für sämtliche Parteien.