Werden bei einem Unfall nur leichte Karosserieschäden verursacht, akzeptieren Versicherer häufig nicht eine konventionelle Reparatur, sondern verweisen auf sogenannte SMART-Reparaturen. Hierbei wird ohne Beschädigung des Lackes die Karosserie zurückverformt.
Das Landgericht Düsseldorf hat nunmehr in einem Urteil vom 13.01.2017 klargestellt, dass eine SMART-Reparatur nur dann als vollständige und fachgerechte Reparatur angesehen werden kann, wenn sie in technischer Hinsicht mit einer klassischen Reparatur vollständig vergleichbar ist.
Lässt sich also feststellen, dass nach einer SMART-Reparatur der ursprüngliche Zustand nicht wieder vollständig hergestellt ist, ist man nicht verpflichtet, den Verweis auf eine SMART-Reparatur zu akzeptieren, sondern berechtigt, den Ersatz der Kosten einer herkömmlichen Reparatur zu fordern.
(LG Düsseldorf, Az. 22 S 157/16)